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   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.02.2024 - VerfGH 66/23.VB-2   

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https://dejure.org/2024,3428
VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.02.2024 - VerfGH 66/23.VB-2 (https://dejure.org/2024,3428)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20.02.2024 - VerfGH 66/23.VB-2 (https://dejure.org/2024,3428)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20. Februar 2024 - VerfGH 66/23.VB-2 (https://dejure.org/2024,3428)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.12.2020 - VerfGH 149/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs in einem

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.02.2024 - VerfGH 66/23
    Verfassungsbeschwerden gegen Zwischenentscheidungen sind dann nicht ausgeschlossen, wenn sie zu einem bleibenden rechtlichen Nachteil für den Betroffenen führen, der später nicht oder nicht vollständig behoben werden kann (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 12. November 2019 - VerfGH 50/19.VB-3, juris, Rn. 4, und vom 15. Dezember 2020 - VerfGH 149/20.VB-2, juris, Rn. 9).

    Die Anhörungsrüge dient indes nicht dazu, das Gericht unabhängig vom Vorliegen eines Gehörsverstoßes zur Überprüfung einer dem Rechtsbehelfsführer ungünstigen Rechtsauffassung zu veranlassen (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 13. August 2019 - VerfGH 12/19.VB-2, juris, Rn. 8, m. w. N. und Beschluss vom 15. Dezember 2020 - VerfGH 149/20.VB-2, juris, Rn. 17).

    Die Anhörungsrüge dient indes nicht dazu, das Gericht unabhängig vom Vorliegen eines Gehörsverstoßes zur Überprüfung einer dem Rechtsbehelfsführer ungünstigen Rechtsauffassung zu veranlassen (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 13. August 2019 - VerfGH 12/19.VB-2, juris, Rn. 8, m. w. N. und Beschluss vom 15. Dezember 2020 - VerfGH 149/20.VB-2, juris, Rn. 17).

    bb) Auch im Übrigen ist die Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss vom 26. Juni 2023 unzulässig, weil diese gerichtliche Entscheidung keine eigenständige verfassungsrechtliche Beschwer begründet (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 15. Dezember 2020 - VerfGH 149/20.VB-2, juris, Rn. 18, m.w.N.).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.05.2023 - VerfGH 54/22

    Verfassungsbeschwerde wegen Zurückweisung einer Beschwerde in einem Verfahren des

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.02.2024 - VerfGH 66/23
    Diese Entscheidung kann zusammen mit der Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde ergehen (vgl. nur VerfGH NRW, Beschluss vom 16. Mai 2023 - VerfGH 54/22.VB-3, juris, Rn. 1 m.w.N.).

    Bleibt ein an sich gegebenes Rechtsmittel mangels Nutzung der verfahrensrechtlichen Möglichkeiten erfolglos, ist eine Verfassungsbeschwerde regelmäßig unzulässig (vgl. zum Ganzen VerfGH NRW, Beschluss vom 30. August 2022 - VerfGH 139/20.VB-1, juris, Rn. 24 m.w.N.; Beschluss vom 16. Mai 2023 - VerfGH 54/22.VB-3, juris, Rn. 4).

    Mithin gehört zur Rechtswegerschöpfung die Obliegenheit des Beschwerdeführers, dem Fachgericht fristgerecht und unter Einhaltung der sich aus dem Prozessrecht ergebenden Darlegungsanforderungen alle Umstände vorzubringen, die möglicherweise zum Erfolg seines Rechtsbehelfs und damit zur Behebung bzw. Verhinderung der gerügten Grundrechtsverletzung bereits im fachgerichtlichen Verfahren führen könnten (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 2. November 2021 - VerfGH 99/21.VB-3, juris, Rn. 9; Beschluss vom 16. Mai 2023 -VerfGH 54/22.VB-3, juris, Rn. 5).

    Die Anhörungsrüge muss ihrem Inhalt nach geeignet sein, auf eine Vermeidung oder Korrektur des gerügten Grundrechtsverstoßes hinzuwirken (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 28. Februar 2023 - VerfGH 13/23.VB-2, juris, Rn. 7 m. w. N; Beschluss vom 16. Mai 2023 - VerfGH 54/22.VB-3, juris, Rn. 6).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.08.2019 - VerfGH 12/19

    Wegen Verfristung und unzureichender Begründung unzulässige Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.02.2024 - VerfGH 66/23
    Die Anhörungsrüge dient indes nicht dazu, das Gericht unabhängig vom Vorliegen eines Gehörsverstoßes zur Überprüfung einer dem Rechtsbehelfsführer ungünstigen Rechtsauffassung zu veranlassen (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 13. August 2019 - VerfGH 12/19.VB-2, juris, Rn. 8, m. w. N. und Beschluss vom 15. Dezember 2020 - VerfGH 149/20.VB-2, juris, Rn. 17).

    Die Anhörungsrüge dient indes nicht dazu, das Gericht unabhängig vom Vorliegen eines Gehörsverstoßes zur Überprüfung einer dem Rechtsbehelfsführer ungünstigen Rechtsauffassung zu veranlassen (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 13. August 2019 - VerfGH 12/19.VB-2, juris, Rn. 8, m. w. N. und Beschluss vom 15. Dezember 2020 - VerfGH 149/20.VB-2, juris, Rn. 17).

  • BVerfG, 22.02.2017 - 1 BvR 1877/15

    Zulassung als Beistand (§ 22 Abs. 1 Satz 4 BVerfGG) im

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.02.2024 - VerfGH 66/23
    Da es hier (auch) um Gesundheitsfragen des Beschwerdeführers geht, kann zwar ein nachvollziehbares Bedürfnis bestehen, wegen familiärer Beziehung gerade auf seinen Vater als Beistand zurückzugreifen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Februar 2017 - 1 BvR 1877/15, juris, Rn. 4; Dittrich, in: Burkiczak/Dollinger/Schorkopf, BVerfGG, 2. Aufl. 2022, § 22 Rn. 36).

    Voraussetzung für eine Zulassung als Beistand ist aber weiter, dass der als Beistand Gewünschte dem Verfahren förderlich sein wird, er also dem Beschwerdeführer vor dem Verfassungsgerichtshof juristisch qualifiziert beistehen kann (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 22. Februar 2017 - 1 BvR 1877/15, juris, Rn. 4, und vom 12. Juni 2017 - 2 BvR 512/17, juris, Rn. 2; Grünewald, in: Walter/Grünewald, BeckOK BVerfGG, Stand 1. Dezember 2023, § 22 Rn. 22; Lenz/Hansel, BVerfGG, 3. Aufl. 2020, § 22 Rn. 14).

  • BVerfG, 20.04.2023 - 2 BvR 1605/21

    Verstoß von Entscheidungen des Landgerichts als Beschwerdeinstanz gegen Anspruch

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.02.2024 - VerfGH 66/23
    Ob die Verletzung des Verfahrensgrundrechts aus Art. 4 Abs. 1 LV i.V.m. Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG Gegenstand der auf Gehörsverstöße beschränkten Anhörungsrüge sein kann, kann offenbleiben (vgl. zul. BVerfG, Beschluss vom 20. April 2023 - 2 BvR 1605/21, juris, Rn. 53).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.06.2020 - VerfGH 42/20

    Verfassungsbeschwerde in einer versicherungsrechtlichen Streitigkeit

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.02.2024 - VerfGH 66/23
    Der Beschwerdeführer muss vielmehr hinreichend substantiiert darlegen, dass die behauptete Verletzung eines Grundrechts oder grundrechtsgleichen Rechts möglich ist (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 16. Juni 2020 - VerfGH 42/20.VB-2, juris, Rn. 11 m.w.N.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.02.2023 - VerfGH 13/23

    Verfassungsbeschwerde gegen eine oberlandesgerichtliche Entscheidung im

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.02.2024 - VerfGH 66/23
    Die Anhörungsrüge muss ihrem Inhalt nach geeignet sein, auf eine Vermeidung oder Korrektur des gerügten Grundrechtsverstoßes hinzuwirken (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 28. Februar 2023 - VerfGH 13/23.VB-2, juris, Rn. 7 m. w. N; Beschluss vom 16. Mai 2023 - VerfGH 54/22.VB-3, juris, Rn. 6).
  • BGH, 19.03.2009 - V ZR 142/08

    Erfordernis einer eigenständigen Auseinandersetzung mit der angegriffenen

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.02.2024 - VerfGH 66/23
    In der Rügebegründung sind daher die einzelnen Umstände darzustellen, aus denen sich aus der Sicht der rügenden Partei die Gehörsverletzung ergibt (vgl. BGH, Beschluss vom 19. März 2009 - V ZR 142/08, juris, Rn. 10; Vollkommer, in: Zöller, ZPO, 35. Auflage 2024, § 321a Rn. 13a; beide zu § 321a ZPO), ferner, warum die Entscheidung ohne die Gehörsverletzung möglicherweise anders ausgefallen wäre (vgl. Vollkommer, in: Zöller a.a.O.).
  • BVerfG, 25.06.1968 - 2 BvR 599/67

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses bereits begonnener Weiterversicherung bei

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.02.2024 - VerfGH 66/23
    Zwar gewährleistet das Recht auf Gehör, dass einer gerichtlichen Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde gelegt werden, zu denen Stellung zu nehmen den Beteiligten Gelegenheit gegeben war (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Juni 1968 - 2 BvR 599/67, juris, Rn. 26 m.w.N.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.05.2020 - VerfGH 24/20

    Verfassungsbeschwerde wegen der Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.02.2024 - VerfGH 66/23
    Bei der verfahrensgegenständlichen Zurückweisung der Ablehnung einer Richterin als befangen handelt es sich um eine nach den einschlägigen Vorschriften der Zivilprozessordnung, auf die das Sozialgerichtsgesetz verweist, für das weitere Verfahren bindende Entscheidung (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 12. Mai 2020 - VerfGH 24/20.VB-2, juris, Rn. 15).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.11.2019 - VerfGH 50/19

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.10.2022 - VerfGH 97/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Rechtswegverweisung eines Antrags auf Aussetzung

  • BVerfG, 12.06.2017 - 2 BvR 512/17

    Antrag auf Zulassung als Beistand und Verfassungsbeschwerde erfolglos

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 30.08.2022 - VerfGH 139/20

    Verfassungsbeschwerde wegen der Nichtzulassung der Berufung zum

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 02.11.2021 - VerfGH 99/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen verwaltungsgerichtlichen

  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 3/08 C
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.02.2024 - VerfGH 70/22

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Befangenheitsantrags in einem

    Die geltend gemachten Gehörsverletzungen sind Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers bei dem Verfassungsgerichtshof zum Aktenzeichen VerfGH 66/23.VB-2.
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